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Schiedsstellen

Außergerichtliche Streitschlichtung

Über diesen Link finden Sie Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung.

Die Schiedsstellen sind Einrichtungen der Gemeinden, die die Sachkosten der Schiedsstellen tragen. Die Tätigkeit der Schiedspersonen im Schlichtungsverfahren wird von der Leitung des Amtsgerichtes beaufsichtigt, die für etwaige Beschwerden über Schiedspersonen zuständig ist.

Das Amtsgericht Zeitz ist für folgende Schiedsstellen zuständig: 

Schiedsstelle der Stadt Zeitz  

Schiedsstelle der Gemeinde Elsteraue

Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst

Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Wethautal

 

Broschüre "Schlichten statt richten"