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Hausordnung

Die Hausordnung ist zu beachten. Ton- und/oder Bildaufnahmen sind in den Räumen des Justizgebäudes nicht gestattet, soweit nicht die Direktorin des Amtsgerichts oder der Pressesprecher des Landgerichts Halle bzw. in Sitzungen der die Sitzungsgewalt ausübende Richter oder Rechtspfleger die Aufnahme ausdrücklich gestattet hat.