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Haf­tungs­aus­schluss

Als Dienst­an­bie­ter ist das Land Sachsen-​Anhalt nur für ei­ge­ne In­hal­te in­ner­halb des Lan­despor­tals www.sachsen-​anhalt.de sowie der Sub­do­mains unter der Do­mä­ne sachsen-​anhalt.de ver­ant­wort­lich (§ 8 Abs. 1 TMG), zu wel­chen auch die Sei­ten des Land­ge­richts Halle ge­hö­ren. Für die In­hal­te, Qua­li­tät und Ak­tua­li­tät von In­ter­net­sei­ten Drit­ter, die über ex­ter­ne Links die­ses In­for­ma­ti­ons­an­ge­bo­tes er­reicht wer­den, wird daher keine Haf­tung über­nom­men. Wir haben kei­nen Ein­fluss dar­auf, dass frem­de An­bie­ter die ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen ein­hal­ten. Sie soll­ten daher ins­be­son­de­re stets die Da­ten­schutz­er­klä­run­gen zu den ver­link­ten Online-​Angeboten Drit­ter prü­fen.

Zwangs­voll­stre­ckung

Die Zwangs­voll­stre­ckung dient der Durch­set­zung von For­de­run­gen auf­grund eines Voll­stre­ckungs­ti­tels, z.B. eines Ur­teils.

Für be­stimm­te Zwangs­voll­stre­ckungs­vor­gän­ge ist die Ver­wen­dung be­stimm­ter Vor­dru­cke zwin­gend vor­ge­schrie­ben. Die Vor­dru­cke fin­den Sie hier.

Das Merk­blatt und den An­trag zur vor­zei­ti­gen Lö­schung im zen­tra­len Schuld­ner­ver­zeich­nis fin­den Sie auf der Seite des Amts­ge­richts Dessau-​Roßlau.