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Rechtsanwälte und Notare

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Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Sie können jeden beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote bestehen. Die Vertretung der Parteiinteressen kennzeichnet den Beruf des Rechtsanwalts. Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt. In einigen Bundesländern können Rechtsanwälte das Amt des Notars im Nebenberuf ausüben. In Sachsen-Anhalt werden die Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt.

Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt

Notarkammer Sachsen-Anhalt