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Kennenlernen

Gerichtsbesuch

a) Einzelbesucher

Die meisten Verhandlungen sind öffentlich; nur Jugendstrafverfahren, Familien- und Unterbringungssachen und wenige andere Sachen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Auf dem Bildschirm im Eingangsbereich des Gerichts werden die Verhandlungen angezeigt. Sie können jede öffentliche Verhandlung als Zuschauer besuchen.

b) Gruppenbesucher

Bei Gruppen empfiehlt sich dringend eine vorherige Abstimmung,. Teilen Sie uns möglichst schriftlich mit, aus welchem Personenkreis sich die Gruppe zusammensetzt, welche Art von Verhandlungen (Zivilrecht, Strafrecht) die Gruppe interessiert und an welchen Terminen der Besuch für Sie möglich ist. Wir werden uns dann bemühen, Ihnen einen geeigneten Verhandlungstag vorzuschlagen. Gleichwohl kann auch dann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Verhandlungen, im ungünstigsten Fall auch alle, kurzfristig wegfallen.