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Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung dient der Durchsetzung von Forderungen aufgrund eines Vollstreckungstitels, z.B. eines Urteils.

Für bestimmte Zwangsvollstreckungsvorgänge ist die Verwendung bestimmter Vordrucke zwingend vorgeschrieben. Die Vordrucke finden Sie hier.

Das Merkblatt und den Antrag zur vorzeitigen Löschung im zentralen Schuldnerverzeichnis finden Sie auf der Seite des Amtsgerichts Dessau-Roßlau.