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Kennenlernen

Gerichtsbesuch

a) Einzelbesucher

Die meisten Verhandlungen sind öffentlich; nur Jugendstrafverfahren, Familien- und Unterbringungssachen und wenige andere Sachen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Auf dem Bildschirm im Eingangsbereich des Gerichts werden die Verhandlungen angezeigt. Sie können jede öffentliche Verhandlung als Zuschauer besuchen.

b) Gruppenbesucher

Bei Gruppen empfiehlt sich dringend eine vorherige Abstimmung,. Teilen Sie uns möglichst schriftlich mit, aus welchem Personenkreis sich die Gruppe zusammensetzt, welche Art von Verhandlungen (Zivilrecht, Strafrecht) die Gruppe interessiert und an welchen Terminen der Besuch für Sie möglich ist. Wir werden uns dann bemühen, Ihnen einen geeigneten Verhandlungstag vorzuschlagen. Gleichwohl kann auch dann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Verhandlungen, im ungünstigsten Fall auch alle, kurzfristig wegfallen.

 

Praktika

AKTUELLES: Bis auf Weiteres werden vom Amtsgericht Zeitz aus keine Praktika ermöglicht.

Die nachfolgenden Hinweise gelten erst wieder zu einem noch unbekannten späteren Zeitpunkt.

Das Amtsgericht Zeitz ermöglicht Praktika nur, soweit diese nach Bundesrecht oder Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt abzuleisten sind.

Dabei handelt es sich primär um die praktischen Studienzeiten gemäß § 11 JAPrVOLSA -3 Monate oder ein Teil von mindestens einem Monat- (Studentenpraktika) und um zweiwöchige Schülerbetriebspraktika für Sekundarschulen und Gesamtschulen in Sachsen-Anhalt.

In jedem Falle bedarf es vor dem Beginn zwingend einer Verpflichtung nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz).

Jedes Praktikum ist für das Gericht mit einem hohen Aufwand verbunden. Es besteht daher nur in sehr geringem Umfang die Möglichkeit zu einem solchen Praktikum.

Zur Bewerbung reichen Sie bitte neben einem Lebenslauf ohne Lichtbild ein:

a) bei der Bewerbung um ein Studentenpraktikum: Immatrikulationsbescheinigung

b) bei der Bewerbung um ein Schülerbetriebspraktikum:

- Anschreiben, in dem Sie uns mitteilen, warum Sie ein besonderes Interesse an einem Schulpraktikum beim Amtsgericht haben

- Kopie des letzten Schulzeugnisses

- Bestätigungsschreiben der Schule, dass das Praktikum in dem Zeitraum, für den Sie sich bewerben, stattfindet

Jedes Praktikum ist für das Gericht mit einem hohen Aufwand verbunden. Es besteht daher gerade bei den Schülerbetriebspraktika nur in sehr geringem Umfang die Möglichkeit zu einem solchen Praktikum. Seien Sie daher nicht allzu enttäuscht, wenn wir Ihrem Praktikumswunsch nicht entsprechen können.

Soweit überhaupt die Möglichkeit eines Praktikums bestehen sollte, können grundsätzlich nur Bewerber mit Wohnsitz im Gerichtsbezirk berücksichtigt werden.