Menu
menu

Amtsgericht Zeitz

Sie können das Gericht persönlich aufsuchen,

- wenn Sie zu einem Termin geladen sind,

- wenn ihre Anwesenheit als Begleitperson eines Verfahrensbeteiligten zwingend erforderlich ist,

- wenn Sie Anträge stellen müssen, für die ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, und Sie zuvor einen Termin dafür vereinbart haben (Dafür müssen persönliche Daten von Ihnen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.  Mit der Terminvereinbarung erteilen Sie Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer Daten. Ohne Terminsvereinbarung kommt eine Antragstellung mit persönlichem Erscheinen nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.),

- wenn Sie an öffentlichen Verhandlungen als Zuschauer teilnehmen wollen (entsprechend vorhandenem Platzangebot),

- wenn Sie eine Ausstellung im Gericht besuchen wollen.

Soweit Sie keine Ladung vorweisen können, weisen Sie sich bitte mit einem gültigen Ausweispapier (Personalausweis, Pass) aus, aus dem Ihre aktuelle Anschrift ersichtlich ist. Bitte füllen Sie vor dem Betreten das Anwesenheitsblatt aus.

Desinfizieren Sie im Eingangsbereich Ihre Hände. Für eine weitere Desinfektion während Ihres Aufenthalts im Gericht stehen Spender in den Toilettenräumen zur Verfügung.

Benutzen Sie einen Mund-Nasen-Schutz im Gebäude. In Verhandlungen entscheidet der zuständige Richter oder Rechtspfleger über die Benutzung.

Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.

_____________________________________________________

Anträge, die kein persönliches Erscheinen erfordern, sind schriftlich zu stellen. Abzugebende Unterlagen werfen Sie bitte in den Nachtbriefkasten unter Angabe des Aktenzeichens ein oder geben diese in der Poststelle ab. Vordrucke für die Antragstellung zur Beratungshilfe und den Erhalt eines Grundbuchauszugs erhalten Sie in der Poststelle.

_____________________________________________________

Nicht betreten dürfen das Gericht

- Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung, 

- Personen, die aufgrund der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung (insbesondere nach Einreise aus einem Risikogebiet) oder einer sonstigen Bestimmung quarantänepflichtig sind. (*)

(*)  Auszug aus der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung

§ 1 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung

(1)1Personen, auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Sachsen-Anhalt einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. ...

(4) ... Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete ...

______________________________________________________                          

Kontakt

Amtsgericht Zeitz

Herzog-Moritz-Platz 1

06712 Zeitz

Postfach 1116

06691 Zeitz

Telefon 03441 660-0

_____________________________________________________

 

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen vorzugsweise schriftlich an uns.

Das Telefon ist vor allem geeignet, Termine abzusprechen.  

In Grundbuch- und Nachlasssachen werden außerhalb der Sprechzeiten keine Telefonate angenommen.

Bitte rufen Sie generell mittwochs nicht nach 12 Uhr an.

Die anruffreien Zeiten dienen der geordneten Bearbeitung aller Anliegen.

Die Rufnummern der Abteilungen finden Sie am Ende dieser Internetseite.

_____________________________________________________

Telefonhotline für Rechtssuchende : 0 34 41 66 00

______________________________________________________

Fax 03441 660-119

E-Mail ag-zz(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Internet www.ag-zz.sachsen-anhalt.de

Kontaktformular

Die Durchwahlnummern der Abteilungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justiz-behörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten.

 

Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr:

Das Amtsgericht Zeitz ist auch über DE-Mail erreichbar: ag-zeitz(at)egvp.de-mail.de

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

  1. Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail  sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
  2. Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
  3. Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
    Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet.
  4. Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Zeitz übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Zeitz.
  5. Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuchsachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
  6. Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.

Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie über diesen Link.

 

  

 

Bankverbindung

Finanzamt Dessau- Roßlau 

Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt

Deutsche Bundesbank

Filiale Magdeburg

 

BIC: MARKDEF1810

IBAN: DE48 8100 0000 0081 0015 96

 

Gerichts- und Geschäftsleitung

Direktorin: Frau Zufall

Geschäftsleiterin: Frau Sahki

stellv.Geschäftsleiter: Herr Schober

Die Gerichts- und Geschäftsleitung erreichen Sie unter der oben genannten E-Mail-Adresse.

 

Sprechzeiten

Montag: von 9 bis 12 Uhr

Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr

Mittwoch: in Grundbuch- und Nachlasssachen keine Sprechzeiten, in anderen Sachen von 9 bis 12 Uhr

Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr

Freitag: von 9 bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Sie schon aus Sicherheitsgründen spätestens zum Ende der jeweiligen Sprechzeit das Gericht verlassen müssen. Berücksichtigen Sie bitte, dass möglicherweise schon andere warten. Zumindest in Angelegenheiten, die voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Ohne Terminvereinbarung müssen Sie das Gericht möglicherweise unverrichteter Dinge wieder verlassen.

 

Eilsachen und Bereitschaftsdienst

Sie können sich auch außerhalb der Sprechzeiten in Eilsachen (z.B. Anträge auf einstweilige Verfügungen oder Anordnungen) an uns wenden. In den Zeiten, in denen das Gericht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an unsere Vermittlung (03441-6600).

Wenn das Gericht nicht besetzt ist, steht von 6-21 Uhr der gemeinsame richterliche Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte Naumburg, Weißenfels und Zeitz in Eilsachen (vor allem für Anträge des Burgenlandkreises und der Staatsanwaltschaft) bereit. In diesen Zeiten können Sie den jeweils zuständigen Richter über die Polizei erreichen.

 

Hinweise

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist in Ihrem eigenen Interesse - insbesondere außerhalb der Sprechzeiten - eine vorherige Terminsvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll und zu empfehlen. Ansprechpartner für die Terminsvereinbarungen sind die Geschäftsstellen des Amtsgerichts.

Anträge und Erklärungen, die Sie dem Gericht gegenüber abgeben wollen, werden lediglich protokolliert.

Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

Wir können Ihnen auf diesen Seiten nur allgemeine Informationen zu Rechtsthemen geben. Es lässt sich aus praktischen Gründen auch nicht immer ermöglichen, alle Inhalte stets aktuell zu halten. Die Inhalte von Broschüren können an Aktualität eingebüßt haben. Soweit wir auf Internet-Seiten Dritter verweisen, distanzieren wir uns (nur rein vorsorglich) von den Inhalten dieser Seiten, auf deren Veränderungen wir keinen Einfluss haben.  

 

Wegweiser

Zeitz liegt im Süden Sachsen-Anhalts im Dreiländereck Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen und ist über die Bundesstraßen B 2, B 91 und B 180 oder per Bahn zu erreichen. Das Amtsgericht befindet sich in der Nähe des Schlosses Moritzburg. Wenn bei Ihrem Navi das Amtsgericht nicht unter den POIs zu finden sein sollte, geben Sie bitte die Adresse Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz, in Ihrem Navi ein.

 

Parkplätze

Vor dem Amtsgericht befinden sich Parkplätze. Die Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung sind jedoch zumeist bereits frühmorgens vollständig belegt. Die Kurzzeitparkplätze direkt vor dem Haupteingang eignen sich für einen nur kurzen Besuch beim Gericht. Im Übrigen stehen oft Parkplätze in der näheren Umgebung des Gerichts zur Verfügung.  

 

Behindertengerechter Zugang

Rechts vom Portal befindet sich eine Klingel (keine Gegensprechanlage). Wenn Sie klingeln, kommt eine Wachtmeisterin oder ein Wachtmeister, um Ihnen beim Zugang zum Gebäude zu helfen.

Rechts von der Eingangsseite befindet sich die Zufahrt zum Hof des Gerichts. Davor befindet sich eine  Stele mit Gegensprechanlage. Hier kann Ihnen die Zufahrt zum Hof geöffnet werden, auf dem Sie den Fahrstuhl des Gerichts erreichen, zu dem Ihnen eine Wachtmeisterin oder ein Wachtmeister Zugang verschafft. Auf dem Innenhof befindet sich ein Behindertenparkplatz.

Ein WC für Behinderte befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes.

Mit dem Fahrstuhl sind Büros und Gerichtssäle gut erreichbar.

Eine Übersicht zum barrierefreien Zugang bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften finden Sie hier.

 

Sicherheitskontrolle

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Planung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen. Bitte legen Sie Ihren Personalausweis, Pass, Führerschein oder Schwerbehindertenausweis mit Lichtbild bei der Eingangskontrolle vor. Geräte, mit denen Ton- und/oder Bildaufnahmen gefertigt werden können (insbesondere Kameras und Handys) sind auf Verlangen des zuständigen Wachtmeisters in der Wachtmeisterei abzugeben.

 

Hausordnung

Die Hausordnung ist zu beachten. Ton- und/oder Bildaufnahmen sind in den Räumen des Justizgebäudes nicht gestattet, soweit nicht der Direktor des Amtsgerichts oder der Pressesprecher des Landgerichts Halle bzw. in Sitzungen der die Sitzungsgewalt ausübende Richter oder Rechtspfleger die Aufnahme ausdrücklich gestattet hat.

 

Rufnummern der Abteilungen

 

Die einzelnen Abteilungen des Amtsgerichts erreichen Sie wie folgt:

 

Beratungshilfesachen

Telefon: 03441 / 660 - 116

Telefax: 03441 / 660 - 260

 

Betreuungssachen

Telefon: 03441 / 660 - 135 oder 163

Telefax: 03441 / 660 - 250

 

Familiensachen

Telefon: 03441 / 660 - 125 oder 143

Telefax: 03441 / 660 - 240

 

Grundbuchsachen

Telefon: 03441 / 660 - 137 oder 161

Telefax: 03441 / 660 - 220

 


Nachlasssachen

Telefon: 03441 / 660 - 142 oder 182

Telefax: 03441 / 660 - 230

 


Straf- und Bußgeldsachen

Telefon: 03441 / 660 - 117 oder 166

Telefax: 03441 / 660 - 210

 

Verwaltungssachen

Telefon: 03441 / 660 - 122

Telefax: 03441 / 660 - 160

 

Zivilsachen

Telefon: 03441 / 660 - 157 oder 158

Telefax: 03441 / 660 - 270


Zwangsvollstreckungssachen

Telefon: 03441 / 660 - 116 oder 164

Telefax: 03441 / 660 - 260

 

 

Zum Seitenanfang